GO-DIGITAL MIT RSK
Jetzt Förderung von bis zu 16.500€ sichern und gemeinsam mit uns ins digitale Zeitalter starten
Die Digitale Markterschließung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben fehlt häufig nicht nur das Wissen, um die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Lösungen, sondern auch die notwendigen Ressourcen und die Zeit, um die Digitalisierung im eigenen Unternehmen voranzutreiben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert diese Unternehmen gezielt mit dem Förderprogramm „go-digital“. Autorisierte Beratungsunternehmen unterstützen dabei durch Beratungsleistungen und die Umsetzung der in diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen.
Seit 2021 sind wir eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Bereich „Digitale Markterschließung“. Wir dürfen im autorisierten Modul Förderanträge stellen und förderfähige Beratungsleistungen erbringen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen etwa die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie oder aber auch auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing. Ziel ist es eine professionelle Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines Online-Marketings zu gewährleisten.
Kleinen und mittleren Unternehmen steht damit eine sinnvolle Förderung zur Verfügung, die sie auf ihrem Weg zu mehr Sichtbarkeit im digitalen Marktumfeld unterstütz. Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als begünstigtes Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen zu können, finden Sie auf dieser Seite.
Für Fragen zum Programm steht unser Marketing Director, Michael Mayr unter der Telefonnummer 0871/ 276 378 14 oder per E-Mail m.mayr@raap-steinert.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es direkt unter www.bmwi-go-digital.de.
Besonderheiten & Kriterien des Förderprogramms go-digital
Um Sie in den bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernimmt RSK die Antragstellung für die Förderung. Das ist ungewöhnlich, sind aber nicht die einzigen Aufgaben bei denen Sie entlastet werden. Auch die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung zählt zu unserem Aufgabengebiet als autorisiertes Beratungsunternehmens. Dieses Vorgehen soll dabei helfen, die Bürokratie und die Hemmnis an dem Förderprogramm teilzunehmen zu senken.
Um eine Förderung als KMU zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 100 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wer diese Punkte erfüllt, für den könnte eine Förderung im Rahmen von go-digital interessant sein. Wir übernehmen die Arbeit der Antragstellung gerne. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf
Wie hoch ist die go-digital Förderung?
Die Förderquote bei der go-digital Förderung liegt bei 50 Prozent der Netto-Ausgaben. Dabei wird ein maximaler Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Ein Beratungsprojekt sollte den Zeitraum von 6 Monaten nicht übersteigen. Vom Förderprojekt werden bei Fokusierung auf ein Modul bis zu 20 Beratungstage unterstützt.
Es ergeben sich dabei folgende Kosten:
- 20 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.100 Euro ergeben Ausgaben i.H.v. 22.000 Euro
- Die Gesamtausgabeneinschließlich der Umsatzsteuer in Höhe von 19% belaufen sich auf 180 Euro
- Die Förderung beträgt 50% auf die netto Kosten i.H.v. 22.000 Euro = 11.000 Euro
- Die Eigenbeteiligung des KMUs liegt bei 15.180 Euro (inkl. Umsatzsteuer)
- Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann entstehen Ihnen tatsächliche Kosten in Höhe von 12.756,30 Euro
Ein Förderantrag kann dabei ein Jahr nach Beendigung der Förderung eine erneute Förderung beantragen. Der entscheidende Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises.