BFSG 2025: Digitale
Barrierefreiheit wird Pflicht.
Die digitale Welt muss für alle zugänglich sein – das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret und warum sollten Unternehmen schon jetzt handeln?
Was regelt das BFSG?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und schreibt vor, dass Websites, Onlineshops, mobile Apps, digitale Verkaufsautomaten und Softwarelösungen barrierefrei sein müssen. Das bedeutet, dass sie für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen genauso nutzbar sind wie für alle anderen.
Wer ist betroffen?
Von dieser Regelung betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten – darunter Online-Shops, Banken, Finanzdienstleister, Telekommunikationsunternehmen sowie Reise- und Verkehrsanbieter. Auch im B2B-Bereich gewinnt Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung: In vielen Branchen wird sie bereits heute bei Ausschreibungen, Rahmenverträgen und im Rahmen von CSR-Vorgaben berücksichtigt.
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen.
Warum frühzeitig handeln?
Wer rechtzeitig mit der Optimierung beginnt, profitiert mehrfach:
- Technisch saubere, barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit insgesamt.
- SEO und Reichweite profitieren von strukturierter, barrierefreier Umsetzung.
- Rechtliche Risiken lassen sich frühzeitig vermeiden.
- Und nicht zuletzt stärken Unternehmen mit barrierefreien digitalen Angeboten ihr Image – als moderne, verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Partner.
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