Aktuelles zur Barrierefreiheit
BFSG 2025.
Die digitale Welt muss für alle zugänglich sein – das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Doch
Barrierefreie Website: Ein Wettbewerbsvorteil.
Barrierefreiheit im Web wird oft nur als gesetzliche Anforderung betrachtet, doch in Wahrheit steckt darin ein echter Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die ihre Website barrierefrei gestalten, erreichen nicht nur mehr Menschen, sondern verbessern auch ihre Nutzerfreundlichkeit, ihre Auffindbarkeit in Suchmaschinen und ihr Image.
80 % scheitern an der Barrierefreiheit.
Farben spielen eine entscheidende Rolle in der Webgestaltung – doch nicht jeder sieht sie gleich. Für Menschen mit Sehschwächen oder Farbenblindheit können unzureichende Kontraste eine Website unlesbar machen. Daher gibt es klare Richtlinien für barrierefreie Kontraste, die Unternehmen einhalten sollten.